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   KG, 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)   

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https://dejure.org/2001,53824
KG, 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00) (https://dejure.org/2001,53824)
KG, Entscheidung vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00) (https://dejure.org/2001,53824)
KG, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00) (https://dejure.org/2001,53824)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Zwar kann wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt bestraft werden, wer einem Ausländer in Kenntnis dessen ungesetzlichen Aufenthalts Unterkunft gewährt, um dadurch den weiteren illegalen Verbleib des Ausländers zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1990, 2207; BayObLG NStZ 1999, 627; Senge in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtl. NebenG, § 92 Rdn. 6 AuslG).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Das kann etwa dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefaßten Tatentschluß bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Zwar kann wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt bestraft werden, wer einem Ausländer in Kenntnis dessen ungesetzlichen Aufenthalts Unterkunft gewährt, um dadurch den weiteren illegalen Verbleib des Ausländers zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1990, 2207; BayObLG NStZ 1999, 627; Senge in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtl. NebenG, § 92 Rdn. 6 AuslG).
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Denn die Verwahrung von Diebesgut erfüllt als unselbständige, dem Vortäter geleistete Hilfstätigkeit für sich allein nicht den Hehlereitatbestand des Absetzenhelfens, wenn es zu Absatzbemühungen nicht kommt (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 1).
  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 579/96

    Kombination zwischen Teilaufhebung und Teilverwerfung durch Beschluss im

    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Entgegen den Bedenken der Verteidigung sind Entscheidungen im Beschlußverfahren nach § 349 Abs. 2 und Abs. 4 (i.V.m. § 354 Abs. 1) StPO zulässig (vgl. BGHSt 43, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 349 Rdn. 32).
  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Die Gewährung von Unterkunft an einen sich ungesetzlich im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer stellt aber objektiv für sich allein noch keine Beihilfe zu einem Vergehen gegen § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (vgl. BGH und BayObLG jeweils aaO; Senat, Beschluß vom 23. August 2000 - (4) 1 Ss 157/00 (121/00) -).
  • RG, 29.11.1879 - 243/79

    Merkmale der verschiedenen Arten der Teilnahme.

    Auszug aus KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Das Aufbewahren von Diebesgut mit einer solchen Zielsetzung stellt eine Hilfeleistung im Sinne des Begünstigungstatbestand dar (vgl. RGSt. 1, 110, 111; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl., Rdn. 6; Ruß in LK, StGB 11. Aufl., Rdn. 16; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl., Rdn. 16; jeweils zu § 257).
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Diese in der obergerichtlichen Rechtssprechung zum Teil vertretene Auffassung (vgl. BayOblG, Beschluß vom 21.05.1999 - 4 St RR 86/99 - und Beschluß vom 25.06.2001 - 4 St RR 77/01; OLG Düsseldorf StV 2002, 312, KG, Beschluß vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)) hat ihren Ausgangspunkt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (BGH NJW 1990, 2207).
  • KG, 09.09.2005 - 1 Ss 229/05

    Beihilfe zum illegalen Aufenthalt: Strafbarkeit durch Beherbergung eines

    Die Beherbergung stellt nur dann eine strafbare Beihilfe dar, wenn sie die Tatbestandsverwirklichung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert hat [vgl. KG, Beschluss vom 4. Juli 2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00) -].
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
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